Kennzeichnung von Europaletten mit der Marke WORLD ist marken- und wettbewerbsrechtlich erlaubt

Die WORLD-Palette, die seit ihrer Einführung im Frühjahr 2008 den Logistikmarkt gehörig in Bewegung brachte, wurde nun vom Oberlandesgericht Thüringen rechtskräftig anerkannt. Die Marke WORLD darf weiterhin uneingeschränkt für die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden. Damit zog das OLG Thüringen einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG: Die Klage der EPAL wurde gemäß Urteil vom 21.07.2010 (Az. 2 U 279/09) nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Weitere Informationen:
Stellungnahme zur rechtlichen Situation der WORLD-Palette

Rechtssicherheit für Falkenhahn und Nutzer der World-Palette
[IHB FORDAQ Network]

WORLD-Paletten gerichtlich anerkannt
[FORDAQ – Das Netzwerk der Holindustrie]

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